Über uns

Wir wünschen Ihnen einen unvergesslichen Aufenthalt auf der wunderschönen Insel Langeoog und hoffen, dass Sie sich in der Sandbude wie zuhause fühlen werden!

Familie Sandor


Regeln

Hinweise zur Internetnutzung in der Sandbude

Die Vereinbarung zur Nutzung des Internets in der Ferienwohnung Sandbude, Süderdünenring 49, Wohnung Nr. 7, 26465 Langeoog, erfolgt zwischen dem Mieter und Stefan Sandor als Vermieter der Sandbude (siehe Mietvertrag) nach folgender Maßgabe:

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN

Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Vermieter widerruflich. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2.Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter der Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Mieters gelangen können. Die Nutzung des WLAN‘s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere:

das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand unverzüglich hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

5. Datenschutz

Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter täglich per Email mitgeteilt werden. Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem Vermieter mitgeteilt.